In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt (§ 1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz).
Das heißt, es sollen Betriebsräte gewählt werden und nicht, es „können“ Betriebsräte gewählt werden.
Der Betriebsrat hat viele Rechte die er zum Nutzen der Beschäftigten und des Betriebes anwendet.
Der Betriebsrat ist bei fast allen Anliegen des Arbeitgebers mit einzubinden und entscheidet vieles mit.
Mitbestimmte Unternehmen sind innovativer, sicherer, leistungsfähiger und produktiver.
Wir für Dich! Die IG BCE ist Deine starke Gewerkschaft in der Region.
Der Betriebsrat wacht darüber, dass auch in Deinem Betrieb:
Weitere Informationen rund um das Thema Betriebsrat, Gründung und Aufgaben bekommt ihr selbstverständlich bei der IG BCE. Nehmt einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten euch gerne und begleiten euch auf dem Weg zum Betriebsrat.
In diesem kurzen Video erhaltet Ihr einen ersten Überblick zum Thema Betriebsrat. So erfahrt Ihr beispielsweise, wann ein Betriebsrat überhaupt gegründet werden kann, wie groß das Gremium des Betriebsrates wird und wie lange die Amtszeit des Betriebsrates ist. Das Video soll euch den Einstieg in das Thema erleichtern – alle Details und eine professionelle Betreuung bei der Gründung des Betriebsrates, erhaltet Ihr bei uns. Nehmt gerne Kontakt auf.
Bei allen Schritten auf eurem Weg zum Betriebsrat, begleitet euch das Team der IG BCE Alsdorf gerne.
Bezirk Alsdorf
Otto-Brenner-Str. 4
52477 Alsdorf
Telefon 02404 90 97 0